Grundsteuer

Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid – Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid

Aufgrund der ab 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Gemeinde Zschorlau informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Die bisher festgesetzten Raten waren bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides weiter zu zahlen. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 01.01.2025 zunächst.

Der Gemeinderat hat am 23.09.2024 eine neue Hebesatzsatzung für 2025 mit den folgenden Hebesätzen beschlossen:

  ab 2025 (neu) bis 2024 (alt)
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 150 v.H. 290 v.H
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 370 v.H. 430 v.H

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Die neuen Grundsteuerbescheide erhalten Sie voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2025 – 10.01.2025.

Hinweise zur Zahlung ab 2025:

Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte ab 2025. Sobald Ihnen der neue Grundsteuerbescheid vorliegt, können Sie dem Kreditinstitut einen neuen Dauerauftrag erteilen.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Link für die vereinfachte elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung ohne Elster
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Interaktiver Haushalt

Der Gemeinderat hat durch Beschluss Nr. Z092/2016 vom 29.09.2016 bestimmt, dass für die Öffentlichkeit ab dem Haushaltsjahr 2018 die Möglichkeit geschaffen werden soll, den aktuellen Haushaltsplan dauerhaft online über die Homepage der Gemeinde Zschorlau abzurufen.

Ein Kommunalhaushalt wird dem Anspruch, auch nach außen hin Transparenz über das kommunale finanzielle Handeln herzustellen, nur sehr eingeschränkt gerecht. Um die Transparenz der kommunalen Finanzen zu verbessern, hat die Gemeinde Zschorlau ab dem Haushaltsjahr 2018 einen „offenen Haushalt“ aufgelegt. Dabei werden Zahlen zum Haushalt zusätzlich in grafisch visualisierter Form dargestellt. Damit ist eine schnelle Online-Information über alle Haushaltsdaten für Jedermann möglich.

Doppelhaushalt 2025/2026